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Prozessfinanzierung: Recht durchsetzen ohne Kostenrisiko

Gute Ansprüche scheitern oft nicht am Recht, sondern am Risiko: Wer klagt, riskiert fünf- bis sechsstellige Verfahrenskosten. Die Prozessfinanzierung verlagert dieses Risiko auf einen Finanzierer – gegen eine Beteiligung nur im Erfolgsfall.

Was ist Prozessfinanzierung?

Prozessfinanzierung ist die Übernahme sämtlicher Kosten eines Rechtsstreits durch einen spezialisierten Finanzierer. Er zahlt Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten, Sachverständige und – im Fall der Niederlage – auch die Kosten der Gegenseite. Im Gegenzug erhält er einen vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Betrag, üblicherweise zwischen 20 und 30 Prozent.

Das Modell existiert in Deutschland seit Ende der 1990er-Jahre und hat sich vor allem bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten etabliert: Anlegerklagen, Streit nach Unternehmenskäufen, Bau- und Gesellschafterkonflikte, werthaltige Erbansprüche. Für den Kläger bedeutet es: Kein Erfolg, keine Kosten.

Für wen kommt das in Frage?

Prozessfinanzierer prüfen jeden Fall wie ein Investment. Drei Kriterien entscheiden: die rechtlichen Erfolgsaussichten, die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite und das Verhältnis von Streitwert zu erwartbaren Kosten. In der Praxis heißt das: Ansprüche ab etwa 100.000 Euro mit klarer Anspruchsgrundlage und solventem Gegner haben gute Chancen auf eine Finanzierungszusage.

So läuft die Prozessfinanzierung ab

1

Anspruch anwaltlich einschätzen lassen

Bevor ein Finanzierer angefragt wird, sollte ein spezialisierter Anwalt Anspruchsgrundlage, Beweislage und Verjährung prüfen. Kanzleien aus unserem Verzeichnis übernehmen genau diese Erstbewertung.

2

Finanzierungsanfrage stellen

Der Anwalt bereitet die Fallunterlagen auf und reicht sie beim Prozessfinanzierer ein. Die Prüfung dauert je nach Komplexität zwei bis acht Wochen.

3

Vertrag prüfen und verhandeln

Erfolgsbeteiligung, Vergleichsklauseln und Kündigungsrechte sind verhandelbar. Ein zweiter Blick durch den eigenen Anwalt gehört zwingend dazu.

4

Klage mit Rückendeckung führen

Nach Vertragsschluss übernimmt der Finanzierer laufende Kosten. Gewonnene Beträge werden nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt – verlorene Prozesse kosten dich nichts.

Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung

Ab welchem Streitwert lohnt sich Prozessfinanzierung?

Die meisten Anbieter steigen ab etwa 100.000 Euro Streitwert ein, einige spezialisierte Finanzierer schon ab 50.000 Euro. Darunter sind die Prüfkosten für den Finanzierer zu hoch im Verhältnis zum möglichen Ertrag.

Wie hoch ist die Erfolgsbeteiligung?

Üblich sind 20 bis 30 Prozent des erstrittenen Betrags, oft gestaffelt: etwa 30 Prozent bis 500.000 Euro und 20 Prozent für den darüber liegenden Teil. Die genaue Quote ist Verhandlungssache und sollte immer schriftlich fixiert sein.

Was passiert, wenn der Prozess verloren geht?

Dann trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten – eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite. Der Kläger zahlt nichts. Genau das ist der Kern des Modells: Das Verlustrisiko wandert komplett zum Finanzierer.

Prüft der Finanzierer meinen Fall?

Ja, gründlich. Vor der Zusage bewerten Juristen des Finanzierers Erfolgsaussichten, Bonität der Gegenseite und Vollstreckbarkeit. Nur etwa 10 bis 20 Prozent der angefragten Fälle werden angenommen – eine Zusage ist damit auch ein starkes Signal für die Qualität des Anspruchs.

Behalte ich die Kontrolle über den Prozess?

Die Prozessführung bleibt bei dir und deinem Anwalt. Der Finanzierer hat aber vertragliche Mitspracherechte bei Vergleichen – ein Vergleich unter einer bestimmten Quote braucht meist seine Zustimmung. Diese Klauseln sollte ein Anwalt vor Unterschrift prüfen.

Welche Fälle eignen sich besonders?

Klassiker sind Anlegerklagen wegen Falschberatung, Ansprüche aus Unternehmenskäufen, Erb- und Pflichtteilsansprüche sowie Schadensersatz nach Kartellverstößen. Entscheidend sind klare Anspruchsgrundlage, solvente Gegenseite und ein Streitwert ab sechsstelligem Bereich.

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