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Insolvenzrecht

Drohende Zahlungsunfähigkeit, Sanierung und Haftungsfragen – Handlungsoptionen für Unternehmen und Privatpersonen.

Eine drohende Insolvenz ist kein Endpunkt, sondern ein Verfahren mit Regeln – wer sie kennt, hat Optionen. Geschäftsführer müssen Antragspflichten und Haftungsrisiken im Blick behalten, Gläubiger ihre Forderungen sichern, Schuldner ihre Sanierungschancen nutzen.

Hier findest du Beiträge zu ersten Schritten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, zur Zusammenarbeit von Sanierungsberatern und Finanzanwälten und zu den Rechten von Gläubigern im Verfahren.

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Häufige Fragen zu Insolvenzrecht

Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose – spätestens drei bzw. sechs Wochen nach Eintritt. Wer zu spät stellt, haftet persönlich und riskiert eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Können Gläubiger ihre Forderungen in der Insolvenz noch durchsetzen?

Ja, durch fristgerechte Anmeldung zur Insolvenztabelle. Bei größeren Forderungen lohnt eine anwaltliche Prüfung von Sicherheiten, Aussonderungsrechten und Anfechtungsrisiken – hier entscheidet sich, ob am Ende eine Quote fließt.