Dr. Dietmar Kurze
Erbrecht, Vorsorgerecht
Fachanwalt für ErbrechtExpertise
Dr. Dietmar Kurze ist ausschließlich im Erbrecht und im Vorsorgerecht tätig. Innerhalb derer wiederum liegt ein Schwerpunkt in der Vertretung bei Auseinandersetzungen, sei es innerhalb einer Erbengemeinschaft, um den Pflichtteil, bei der „Testamentsanfechtung“ wegen Testierunfähigkeit, über die Testamentsauslegung oder wegen einer Testamentsvollstreckung.
Aufgrund seiner Spezialisierung auf das Vorsorgerecht wird Dr. Kurze auch immer wieder zu Fällen hinzugezogen, bei denen es um Vollmachtsmissbrauch oder um eine beendete oder laufende rechtliche Betreuung geht. Häufig geschieht dies im Zusammenhang mit erbrechtlichen Streitigkeiten.
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Berlin, 2006
Ausbildung:
Humboldt-Universität zu Berlin
Mitgliedschaften:
VorsorgeAnwalt e.V., Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Berliner Anwaltsverein e.V., Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV)
Zur Kanzlei
Die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner vertritt Privatpersonen sowie Unternehmer und Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen sowie nachfolge- und übergaberechtlichen Fragen. Im Notariat werden zudem insbesondere Immobilienübertragungen sowie Geschäfte mit internationalem Bezug bearbeitet. Mit zurzeit 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten kann die Kanzlei umfassend und dabei immer persönlich für ihre Mandanten tätig werden.