Jörg Heynemann
Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht
Fachanwalt für MedizinrechtExpertise
Jörg Heynemann verfügt über langjährige Expertise im Bereich des Arzthaftungsrechts, des Geburtsschadenrechts, des Medizinprodukterechts und des Arzneimittelhaftungsrechts. Er vertritt in erster Linie Patienten, Krankenkassen sowie andere Sozialversicherungsträger. In allen Bereichen sind zudem profunde Kenntnisse im Bereich der Berechnung von Personenschäden vorhanden. Hierbei geht es insbesondere um die Höhe des Schmerzensgeldes, den Pflegemehrbedarf, den Haushaltsführungsschaden, den Verdienstausfallschaden und den Unterhaltsausfallschaden.
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Berlin, 2003
Ausbildung:
Studium der Pharmazie, Bonn, 1982-1989
Studium der Rechtswissenschaften, Berlin, 1995-2000
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.; Medizinrechtsanwälte e.V.
Zur Kanzlei
Die Kanzlei Heynemann wurde im Jahr 2007 gegründet und beschäftigt insgesamt drei Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich im Medizinrecht, Personenschadensrecht und Versicherungsrecht.