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Jörg Heynemann

Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Expertise

Jörg Heynemann verfügt über langjährige Expertise im Bereich des Arzthaftungsrechts, des Geburtsschadenrechts, des Medizinprodukterechts und des Arzneimittelhaftungsrechts. Er vertritt in erster Linie Patienten, Krankenkassen sowie andere Sozialversicherungsträger. In allen Bereichen sind zudem profunde Kenntnisse im Bereich der Berechnung von Personenschäden vorhanden. Hierbei geht es insbesondere um die Höhe des Schmerzensgeldes, den Pflegemehrbedarf, den Haushaltsführungsschaden, den Verdienstausfallschaden und den Unterhaltsausfallschaden.

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Berlin, 2003


Ausbildung:

Studium der Pharmazie, Bonn, 1982-1989

Studium der Rechtswissenschaften, Berlin, 1995-2000


Mitgliedschaften:

Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.; Medizinrechtsanwälte e.V.

 

 

Zur Kanzlei

Die Kanzlei Heynemann wurde im Jahr 2007 gegründet und beschäftigt insgesamt drei Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich im Medizinrecht, Personenschadensrecht und Versicherungsrecht.

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