Petra Vetter
Arzthaftungsrecht, Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für MedizinrechtExpertise
Petra Vetter verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessführung für Patienten im Medizinrecht. Einen zentralen Schwerpunkt bildet das Arzthaftungsrecht. Hierbei geht es um die Verfolgung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Behandlungsfehlern, sogenannte „Kunstfehler“ oder „Ärztepfusch“. Ob derartige Ansprüche gegen Ärzte/Krankenhäuser berechtigt sind, vermag der Patient in den seltensten Fällen allein zu beurteilen oder gar durchzusetzen. Oft stehen Patienten hinsichtlich der Rechtsverfolgung vor einer erheblichen Hemmschwelle. Zu groß erscheint die Überlegenheit der Seite der Behandelnden; vermeintlich geschädigte Patienten erleben – alleine gelassen – eine Unsicherheit, welche Schritte überhaupt zu unternehmen sind.
Seit 19 Jahren begleitet Rechtsanwältin Vetter ihre Mandanten; sie ist bundesweit auf dem Gebiet des Medizinschadensrechts mit Erfolg tätig. Dabei stehen ihr als besondere Dienstleistung für die Mandanten ständig Fachärzte im eigenen Gutachternetzwerk beratend zur Verfügung.
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer München, 1996
Ausbildung:
Ludwig-Maximilians-Universität München, 1985 - 1986
Universität Passau, 1986 - 1991
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. , Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (ARGE Medizinrecht), Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Zur Kanzlei
Die Medizinrechts- und Fachanwaltskanzlei Petra Vetter existiert seit 1996. In der Arzthaftung vertritt die erfahrene Rechtsanwältin ausschließlich Patienten, Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger gegenüber Ärzten und Kliniken.
Die Kanzlei lebt von fachlicher Kompetenz, persönlichem Engagement und einfühlsamer Vertretung der individuellen Interessen der Mandanten.