Irem Scholz
Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht
Fachanwältin für MedizinrechtExpertise
Das Arzthaftungsrecht ist seit 2005 das Rechtsgebiet, in dem sich Rechtsanwältin Irem Scholz vor allem für ihre kleinen und kleinsten Mandanten einsetzt. Dabei wird Engagement bei ihr groß geschrieben.
So vertritt sie vor allem geburtsgeschädigte Kinder und deren Eltern, wie auch Kinder und Jugendliche, die durch Behandlungs- und Aufklärungsfehler oft schwerwiegende, lebenslange Gesundheitsschäden davon getragen haben.
In ihrer langjährigen Tätigkeit, in hunderten von Arzthaftungsverfahren, weiß sie zu berichten, dass der Erfolg in Arzthaftungsangelegenheiten keine Glückssache sein muss, sondern das Ergebnis akribischer Arbeit und fachlich hoher Spezialisierung.
Dabei gehört die außergerichtliche Vertretung genauso zum Aufgabenspektrum, wie die gerichtliche Auseinandersetzung, zu der es gerade in den großen Personenschadensfällen häufig kommt.
Von der Wirtschaftswoche wurde Irem Scholz für die Jahre 2017, 2019 und 2020 als Top- Anwältin Medizinrecht ausgezeichnet.
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Kassel, 2002
Ausbildung:
Philipps-Universität Marburg, 1999
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV): Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (AG MedR), Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht (AG Vers), Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V.
Zur Kanzlei
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner wurde vor mehr als 35 Jahren gegründet. Von Anfang an war klar, dass zwei Faktoren besonders wichtig sind:
• konsequente Spezialisierung auf Personenschadenregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen
• ein starkes Team, das auch menschlich harmoniert.
Diese Philosophie der langjährigen Partner Martin Quirmbach und Thomas Gfrörer hat die Kanzlei tiefgreifend geprägt. Inzwischen gehört Quirmbach & Partner zu einer der bundesweit führenden Kanzleien im Bereich der Personenschadensregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen.
Mandanten dürfen von auf der fachlich-rechtlichen Seite einen hohen Grad an Spezialisierung erwarten. Denn wer unverschuldet die Folgen eines Behandlungsfehlers oder Unfalls trägt, sollte zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen entschädigt werden. So unkompliziert und schnell wie möglich und individuell für jeden, der der Kanzlei sein Mandat anvertraut.
Darüber hinaus ist das Menschliche der Kanzlei besonders wichtig: Mandanten sollen sich hier gut aufgehoben fühlen. Das gilt für die dreizehn Anwälte ebenso wie für die Assistentinnen und alle anderen Mitarbeiter.
Für die Kanzlei stehen die Mandanten im Vordergrund: Das Interesse gilt nicht nur den Paragrafen, sondern zuallererst den Menschen, denn mit schweren Schädigungen geht eine hohe psychische Belastung einher. Daher gehört auch eine Therapeutin zum Team.