Dr. Thomas Motz
Arzthaftungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Fachanwalt für MedizinrechtExpertise
Dr. Thomas Motz vertritt seit über 15 Jahren überwiegend Patienten in Haftungsprozessen gegenüber Ärzten. Daneben vertritt und berät er Reha-Einrichtungen, Ärzte und Psychotherapeuten in allen vertragsarzt-, gesundheits-, berufs- und gesellschaftsrechtlichen Belangen. Zugleich werden Versicherte in Auseinandersetzungen mit gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen vertreten. Ein besonderer Schwerpunkt ist die prozessuale Vertretung in Arzthaftungsprozessen.
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, 1999
Ausbildung:
Tübingen, 1988-1990
Hamburg, 1990-1993
Referendariat Hamburg, 1995-1997
Mitgliedschaften:
Medizinrechtsanwälte e.V., Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (ARGE Medizinrecht)
Zur Kanzlei
Die Anwaltssozietät Dr. Bergmann, Dr. Schulz, Dr. Motz wurde im Jahr 1935 gegründet und wird zurzeit von drei Anwälten – einer davon Notar – geführt. Die Sozietät betreut sowohl private Mandanten als auch mittelständische und kleine Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Prägend für unsere Sozietät ist das persönliche Vertrauensverhältnis zu den Mandanten, aufgrund dessen meist langjährige, manchmal über Jahrzehnte gepflegte Mandatsbeziehungen bestehen.
Angebot der Sozietät: Arbeitsrecht, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Baurecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Grundstücksrecht, Haftungsrecht der freien Berufe, Jagdrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Pferderecht, Seerecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht