prozessfinanz-anwälte

Dr. Martin Berger

Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

Expertise

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 ist Dr. Berger schwerpunktmäßig im Medizin- und Personenschadensrecht tätig. Leider lassen sich Schadensfälle nicht immer außergerichtlich klären. Die gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gehört daher ebenfalls zu seinem auf langjähriger Erfahrung basierenden Leistungsspektrum.

Insbesondere im Arzthaftungsrecht bedarf es neben der fachlichen Expertise auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Berlin, 2004


Ausbildung:

Universität Osnabrück, 1994
Georg-August-Universität Göttingen, 1995
Universität Lausanne (CH), 1997
Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 1998


Mitgliedschaften:

Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.

Zur Kanzlei

Die Kanzlei Brückner, Lange, Unger & Dr. Berger wurde bereits im Jahr 1955 gegründet. Mit acht Rechtsanwälten, davon sechs Fachanwälte und zwei Notare, kann eine Vertretung in den verschiedensten Rechtsgebieten kompetent erfolgen.

Seit der Kanzleigründung stellt jedoch die Vertretung in Schadensangelegenheiten sowohl im Auftrag von Versicherungsgesellschaften, aber auch von Privatpersonen den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei dar. Hierzu gehören insbesondere Verkehrsschadensmandate, Arzthaftungsangelegenheiten, die Interessenvertretung in Bauprozessen und in selbständigen Beweisverfahren, im Vermögensschadenhaftpflichtbereich und in Angelegenheiten der allgemeinen Haftpflicht, genauso wie auch Tätigkeiten im Sach- und Personenversicherungsrecht.